Rechtsprechung
BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorbeugende Unterlassungsklage - Testbericht - Veröffentlichung - Produkt - Bindung an Parteianträge
- Judicialis
ZPO § 308
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 308
Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines Testberichts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 157
- MDR 2001, 168
- WM 2001, 327
- BB 2000, 2491
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96
Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen …
Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
Da das angefochtene Urteil schon wegen des aufgezeigten durchgreifenden Verfahrensfehlers der Aufhebung unterliegt, kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht für den von ihm angenommenen Streitgegenstand mit Recht eine Erstbegehungsgefahr bejaht hat, die die Klägerin konkret nachzuweisen hätte (Senatsurteile vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 - NJW 1987, 2222 f. sowie vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 - NJW 1997, 2593 f.).Für das weitere Verfahren ist vorsorglich darauf hinzuweisen, daß der Klägerin der Beweis dafür obliegt, daß die von der Beklagten ursprünglich zur Veröffentlichung vorgesehenen Tatsachenbehauptungen unwahr sind und die beabsichtigte Veröffentlichung des Berichts über den Warentest auf der Grundlage der Rechtsprechung des erkennenden Senats aus diesem Grund unzulässig wäre (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Juni 1997 - aaO m.w.N.).
Die Beklagte wäre jedoch nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 17. Juni 1997 (aaO) jedenfalls zu dem deutlichen Hinweis gehalten, daß ihre Beanstandung sich nicht auf die derzeit unter geänderter Bezeichnung vertriebenen Produkte der Klägerin bezieht.
- BGH, 02.04.1992 - I ZR 146/90
Stundung ohne Aufpreis - Kaufpreisstundung
Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
Zwar ist es bei Unterlassungsanträgen denkbar, mit demselben Klagantrag verschiedene Streitgegenstände zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1992 - I ZR 146/90 - BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Unterlassungsurteil 2 = NJW-RR 1992, 1069 ff.).Hierfür hätte es jedoch unter den Umständen des Streitfalls einer eindeutigen und zweifelsfreien Klarstellung durch die Klägerin bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1992 aaO).
- BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91
Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung
Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht.
- BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91
Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung
Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
Um dieses Ziel zu erreichen, muß die Klage den Anspruch betreffen, den die erlassene einstweilige Verfügung sichern soll, wobei entscheidend ist, daß sie zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilmaßnahme führt (BGHZ 122, 172, 176). - BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86
Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei …
Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
Da das angefochtene Urteil schon wegen des aufgezeigten durchgreifenden Verfahrensfehlers der Aufhebung unterliegt, kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht für den von ihm angenommenen Streitgegenstand mit Recht eine Erstbegehungsgefahr bejaht hat, die die Klägerin konkret nachzuweisen hätte (Senatsurteile vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 - NJW 1987, 2222 f. sowie vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 - NJW 1997, 2593 f.). - BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht. - BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht.
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Soweit sich die Klägerin auf eine Erstbegehungsgefahr beruft, zeigt die Revision keinen Vortrag dazu auf, den das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft außer Acht gelassen hätte (vgl. Senatsurteile vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 - NJW 1987, 2222 f. sowie vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 - NJW 1997, 2593 f. und vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99 - NJW 2001, 157, 160 m.w.N.). - BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Nach dieser prozessrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand im Zivilprozess, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.2000 - VI ZR 279/99, NJW 2001, 157, 158 m.w.N.), kennzeichnet das Klageziel allein den Streitgegenstand nicht. - BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08
DDR-Logo
Der Verkehr wird zwar Zeichen, die ihm als Produktkennzeichen für Bekleidungsstücke bekannt sind, ebenfalls als Herkunftszeichen auffassen, wenn sie auf der Außenseite der Kleidung angebracht sind (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.2000 - I ZR 21/98, GRUR 2001, 158, 160 = WRP 2001, 44 - Drei-Streifen-Kennzeichnung).
- OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 U 56/21
Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von …
a) Nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand zum einen durch den Klageantrag und zum anderen durch den Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die von ihm begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt (BGH, NJW 2001, 157, 158). - BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08
Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken
Der Verkehr wird Zeichen, die ihm als Produkthinweis für Bekleidungsstücke bekannt sind, ebenfalls als Herkunftshinweis auffassen, auch wenn sie auf der Außenseite der Kleidung angebracht sind (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.2000 - I ZR 21/98, GRUR 2001, 158, 160 = WRP 2001, 44 - Drei-Streifen-Kennzeichnung). - BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03
Anschriftenliste
Will er einen weiteren Streitgegenstand in den Prozess einführen, muss er zweifelsfrei deutlich machen, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt; ein neuer Sachvortrag genügt als solcher nicht (…vgl. BGH, Urt. v. 2.4.1992 - I ZR 146/90, GRUR 1992, 552, 554 = WRP 1992, 557 - Stundung ohne Aufpreis; Urt. v. 26.9.2000 - VI ZR 279/99, WRP 2001, 44, 46;… Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 103/00, GRUR 2003, 436, 439 = WRP 2003, 384 - Feldenkrais). - OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 45/14
Einstweilige Verfügung auf Eintragung der Vormerkung einer …
Nach allgemeiner Auffassung müssen die Streitgegenstände des einstweiligen Rechtsschutzes und der späteren Hauptsacheklage übereinstimmen (BGH NJW 2001, 157; OLGR Naumburg 2002, 260; OLG Düsseldorf MDR 1988, 976;… B/L/A/H a.a.O § 926 Rn. 2;… Musielak/Huber a.a.O. § 926 Rn. 14;… MüKoZPO/Drescher a.a.O. § 926 Rn. 13;… Wieczorek/Schütze/Thümmel a.a.O. § 926 Rn. 7, 19;… Zöller/Vollkommer a.a.O. § 926 Rn. 30). - OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10
Versteckter Einigungsmangel
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa in: BGH NJW 1992, 1172, 1173; 2001, 157, 158; 2003, 2317, 2318; GRUR 2006, 960, 962) bestimmt sich der zivilprozessuale Streitgegenstand nach dem Antrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet. - KG, 13.08.2019 - 2 W 22/19
Hauptsacheklage zu einer auf Zuordnung eines Widerspruchs zu einer …
Eine nach § 926 Abs. 1 ZPO zu erhebende Klage muss den Anspruch betreffen, den der Arrest bzw. die einstweilige Verfügung sichern soll, um zu gewährleisten, dass die Klage auch tatsächlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilentscheidung führt (Anschluss BGH, Urt. v. 26. September 200 - NJW 2001, 157).(Rn.8).Eine nach § 926 Abs. 1 ZPO zu erhebende Klage muss den Anspruch betreffen, den der Arrest bzw. die einstweilige Verfügung sichern soll, um zu gewährleisten, dass die Klage auch tatsächlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilentscheidung führt (BGH, Urteil vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99, juris Rn. 12;… MüKo/Drescher, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 926 Rn. 13 f.).
- BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit: Anspruch auf Unterlassung einer sich aus der …
Die hierfür erforderliche (vgl. nur Senatsurteil vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99, NJW 2001, 157, 159, juris Rn. 17 mwN) Erstbegehungsgefahr macht der Kläger schon nicht geltend. - OLG Hamm, 17.06.2013 - 5 U 46/13
Feststellung der Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
- OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst …
- OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21
Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank
- OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
GmbH-Einlageforderung: Geltendmachung durch Prozessstandschafter auch beim …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 58/16
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine prothektive …
- OLG Düsseldorf, 07.05.2015 - 15 U 15/15
Umfang der Rechtskraft eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels
- OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 2 U 4/15
Wettbewerbswidrigkeit der Zurückweisung der Kündigung eines Telefonanschlusses
- LAG München, 20.12.2011 - 8 Ta 393/11
Immunität (Art. 25 GG)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 KR 199/10
Krankenversicherung
- LG Frankfurt/Main, 23.12.2014 - 5 O 47/14
Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und ihren Aktionären gilt für den auf den …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
Rechtliche Würdigung einer Äußerung hinsichtlich eines herabsetzenden oder …
- OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem …
- LAG Sachsen, 09.06.2005 - 4 Ta 390/04
Keine Streitwerterhöhung durch Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess - …
- OLG München, 18.12.2007 - 13 U 3113/07
Hausverbot als wichtiger Kündigungsgrund?
- OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 6 UF 148/11
Einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses: Umfang der …
- OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04
Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts …
- LAG Brandenburg, 17.04.2003 - 6 Ta 62/03
Gegenstandswert eines Auflösungsantrages nach § 9 KSchG
- LG Münster, 07.03.2016 - 115 O 239/14
Schadensersatzanspruch im Hinblick auf die von der Gebäudeversicherung nicht …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 8 Ta 90/04
Gegenstandswert
- LG Düsseldorf, 10.08.2010 - 4b O 56/09
Fluidflusssimulation II
- LG Stuttgart, 07.07.2022 - 14 O 272/20
Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung; Tauglichkeit der …